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Ratgeber

Bürgergeld & Grundsicherung – was sich 2026 ändert

5 Min. Lesezeit

Zum 1. Juli 2026 ändert sich einiges in der Grundsicherung. Das frühere Bürgergeld bekommt einen neuen Namen, und für Eltern mit kleinen Kindern gelten neue Regeln. Dieser Artikel gibt Ihnen eine ruhige, sachliche Orientierung. Er informiert Sie – er ersetzt aber keine persönliche Beratung. Ihre konkreten Rechte und Pflichten klären Sie immer mit Ihrem Jobcenter.

Der neue Name: aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld

Ab dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung, die viele als „Bürgergeld“ kennen, offiziell „Grundsicherungsgeld“. Die gesetzliche Grundlage bleibt das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also weiterhin die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“.

Für Sie heißt das vor allem: Auf neuen Bescheiden und Briefen kann ab Juli die neue Bezeichnung erscheinen. Ältere Briefe mit dem Wort „Bürgergeld“ behalten ihre Gültigkeit. Der Name ändert sich – die Leistung an sich ist die gleiche geblieben.

Kinderbetreuung und Zumutbarkeit: die wichtigste Änderung für Eltern

Die Reform betrifft besonders Eltern mit kleinen Kindern. Bisher galt: Solange das Kind noch nicht drei Jahre alt war, konnte das Jobcenter eine Arbeit oder eine Maßnahme in der Regel nicht als „zumutbar“ verlangen. Nach den geplanten Regelungen soll diese Altersgrenze deutlich früher liegen – nach Angaben der Bundesregierung ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes.

Entscheidend ist dabei eine Bedingung: Das Jobcenter kann eine Tätigkeit oder eine Maßnahme nur dann als zumutbar einstufen, wenn eine Kinderbetreuung tatsächlich verfügbar ist – zum Beispiel ein Kita-Platz oder eine Tagesmutter. Wer nachweislich keinen Betreuungsplatz findet, kann eine solche Anforderung weiterhin ablehnen.

Diese Angaben beruhen auf den veröffentlichten Informationen zur Reform; die genaue Anwendung im Einzelfall wird vor Veröffentlichung noch juristisch geprüft. Im Zweifel gilt immer das, was Ihr Jobcenter Ihnen schriftlich mitteilt.

Was Sie selbst tun können

Gerade beim Thema Kinderbetreuung kann es helfen, frühzeitig aktiv zu werden und die eigenen Bemühungen festzuhalten.

  • Kita-Plätze frühzeitig anfragen, sobald absehbar ist, dass Ihr Kind älter wird.
  • Anträge, Absagen und Wartelisten-Bestätigungen aufbewahren – diese Unterlagen können belegen, dass aktuell keine Betreuung verfügbar ist.
  • Beim Jobcenter offen nachfragen, was ab Juli 2026 konkret von Ihnen erwartet wird, und einen gemeinsamen Plan besprechen.
  • Termine und Einladungen des Jobcenters wahrnehmen oder rechtzeitig absagen, wenn etwas dazwischenkommt.

Was bei den Förderwegen gleich bleibt

Auch nach der Reform gibt es Unterstützung auf dem Weg in Arbeit. Zwei Förderwege sind für viele besonders wichtig: die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II und der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III.

Die ganzheitliche Betreuung nach § 16k schaut auf Ihre gesamte Lebenssituation – Familie, Gesundheit, Behördenfragen und berufliche Perspektive. Nach aktuellem Stand bleibt dieses Instrument erhalten. Ob sich durch das neue Grundsicherungsgesetz Bezeichnung oder Einzelheiten ändern, wird derzeit noch geprüft.

Der AVGS nach § 45 SGB III richtet sich stärker direkt auf den Weg in Arbeit – etwa durch Bewerbungstraining, Orientierung und persönliches Coaching. Über beide Wege entscheidet die zuständige Stelle, also Ihr Jobcenter oder die Agentur für Arbeit, im Einzelfall. Ob eine Förderung möglich ist, klärt sich dort individuell.

Besonders im Blick: Alleinerziehende

Alleinerziehende sind von den neuen Regeln rund um Kinderbetreuung oft besonders stark berührt, weil sie die Betreuung allein organisieren. Wenn kein Platz verfügbar ist, kann es wichtig sein, dies sorgfältig zu dokumentieren.

Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen einen Mehrbedarf geltend machen. Ob das in Ihrem Fall möglich ist und in welcher Höhe, erfragen Sie am besten direkt bei Ihrem Jobcenter – dieser Anspruch wird nicht automatisch berücksichtigt.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel informiert allgemein; er ersetzt keine individuelle Beratung. Ihre konkreten Rechte und Pflichten besprechen Sie mit Ihrem Jobcenter. Vor einer wichtigen Entscheidung lohnt es sich, dort nachzufragen oder eine unabhängige Beratungsstelle einzubeziehen.

Wie FIDES Sie begleiten kann

Die Reform wirft viele Fragen auf – gerade für Mütter und Alleinerziehende. Wir erklären Ihnen die Förderwege in Ruhe und unterstützen Sie dabei, Ihren nächsten Schritt zu finden.

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