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AVGS & Kosten

  • Was kostet das Coaching bei FIDES?
    Ein Teil unserer Angebote kann bei Vorliegen der Voraussetzungen über einen AVGS-Gutschein gefördert werden – dann zahlt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie und es entstehen für Sie keine eigenen Kosten. Andere Leistungen bieten wir privat an. Ob und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Sprechen Sie uns einfach an – wir erklären Ihnen alles.
  • Was ist ein AVGS?
    AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Die rechtliche Grundlage ist §45 SGB III. Das ist ein Gutschein, den das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit ausstellt. Mit diesem Gutschein kann ein Coaching oder Training gefördert werden – er unterstützt den Weg in Arbeit und den Abbau von Hürden. Wir helfen Ihnen dabei, diesen Gutschein zu beantragen.
  • Was ist der Unterschied zwischen dem AVGS und §16k SGB II?
    Der AVGS nach §45 SGB III unterstützt vor allem den direkten Weg in Arbeit – etwa durch Bewerbungstraining und Coaching. Die ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II geht weiter: Sie nimmt Ihre gesamte Lebenssituation in den Blick – Wohnen, Familie, Gesundheit, Behörden – und baut Schritt für Schritt Ihre Beschäftigungsfähigkeit auf. Den Zugang zur §16k-Betreuung regelt allein das Jobcenter.
  • Bekomme ich den AVGS sicher?
    Das können wir leider nicht versprechen. Ob Sie einen Gutschein bekommen, entscheidet Ihre zuständige Stelle bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter individuell – je nach Ihrer Situation. Wir unterstützen Sie aber gern schon bei der Beantragung.

Ganzheitliche Betreuung (§16k)

  • Was ist die ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II?
    Die ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II ist ein Förderinstrument des Jobcenters für Menschen im Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsbezug, die aufgrund vielfältiger Lebensumstände Unterstützung brauchen, um schrittweise wieder arbeitsfähig zu werden. Wir schauen mit Ihnen auf das Ganze – Wohnen, Familie, Gesundheit, Behörden, Tagesstruktur und berufliche Perspektive – nicht nur auf das Thema Arbeit.
  • Wie komme ich in die ganzheitliche Betreuung nach §16k?
    Den Zugang regelt Ihr Jobcenter. Sprechen Sie Ihre Integrationsfachkraft an. Bei Eignung kann das Jobcenter Sie zu uns zuweisen oder einen Gutschein ausstellen. Anders als beim AVGS können Sie hier nicht selbst einen Antrag stellen – die Initiative liegt beim Jobcenter.
  • Ist die ganzheitliche Betreuung freiwillig?
    Ja. Die Teilnahme an der ganzheitlichen Betreuung nach §16k SGB II ist freiwillig. Es gibt keine Sanktionen, wenn Sie ablehnen oder die Betreuung beenden. Das Angebot ist als vertrauensvolle Begleitung gedacht – in Ihrem Tempo.
  • Kommen Sie für die §16k-Betreuung auch zu mir nach Hause?
    Ja, das ist möglich. Die ganzheitliche Betreuung kann auf Wunsch aufsuchend stattfinden – wir kommen zu Ihnen nach Hause oder treffen uns an einem Ort in Ihrer Umgebung. Gerade wenn der Weg zu uns schwerfällt, ist das ein wichtiger Teil des Angebots.
  • Wie lange läuft die ganzheitliche Betreuung nach §16k?
    Die ganzheitliche Betreuung ist auf eine längere, flexible Begleitung angelegt – als Richtwert in der Regel bis zu etwa neun Monate, bei jungen Menschen in oder nach einer Ausbildung auch länger. Den verbindlichen Rahmen legt Ihr Jobcenter fest. Die Treffen können vor Ort, online oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Für Frauen & Mütter / Kinderbetreuung

  • Ich habe kleine Kinder. Kann ich trotzdem teilnehmen?
    Wir planen unsere Angebote so, dass auch Mütter mit kleinen Kindern teilnehmen können. Sprechen Sie uns einfach an – wir suchen gemeinsam nach einer Lösung, die zu Ihrem Alltag passt. Ob das Jobcenter Betreuungskosten übernimmt, damit Sie teilnehmen können, entscheidet Ihr Jobcenter individuell.
  • Ist die Teilnahme auch in Teilzeit möglich?
    Ja, darauf achten wir besonders. Unsere Angebote richten sich auch an Personen mit eingeschränkter zeitlicher Verfügbarkeit – etwa Alleinerziehende oder Menschen mit Pflegeverantwortung. Die genaue Taktung besprechen wir gemeinsam, so dass sie mit Familie und Alltag vereinbar bleibt.
  • Ich möchte nach der Familienzeit wieder arbeiten. Wie hilft FIDES?
    Ihre Erfahrungen aus der Familienzeit sind wertvoll. Wir helfen Ihnen, sie sichtbar zu machen, Ihre Stärken herauszuarbeiten und selbstbewusst neu zu starten – in Ihrem Tempo. Auf Wunsch beraten wir Sie auf Deutsch, Türkisch oder Arabisch.
  • Übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Kinderbetreuung?
    Damit Sie an einer Maßnahme teilnehmen können, kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen. Das ist eine eigene Leistung (§16a SGB II) und kein Teil der Maßnahme selbst. Ob und wie das in Ihrem Fall geht, entscheidet Ihr Jobcenter – fragen Sie dort nach. Gern unterstützen wir Sie dabei.
  • Mein Kind ist über ein Jahr alt – muss ich jetzt an Maßnahmen teilnehmen?
    Ab dem 1. Juli 2026 kann das Jobcenter Erwerbsarbeit, Maßnahmen und Sprachkurse als zumutbar einstufen, sobald das Kind ein Jahr alt ist und eine Kinderbetreuung verfügbar ist. Was das für Sie konkret bedeutet, hängt von Ihrer Situation ab und entscheidet Ihr Jobcenter. Unsere Angebote sind bewusst flexibel – sprechen Sie uns an, dann schauen wir gemeinsam, was zu Ihrem Alltag passt.

Ablauf & Termine

  • Brauche ich einen Termin vom Jobcenter, bevor ich zu FIDES komme?
    Nein. Sie können uns direkt kontaktieren – ohne Erlaubnis oder Termin vom Jobcenter. Wenn Sie einen AVGS für das Coaching nutzen möchten, besprechen wir gemeinsam, wie Sie diesen bei Ihrem Jobcenter beantragen. Wir begleiten Sie dabei.
  • Was passiert im ersten Gespräch?
    Wir hören Ihnen zu. Sie erzählen uns, wie Ihre Situation gerade ist – und was Sie sich wünschen. Zusammen schauen wir, welche Angebote zu Ihnen passen. Das erste Gespräch ist unverbindlich. [WIRD NACHGEREICHT: genauer Ablauf des Erstgesprächs – bitte vom Auftraggeber bestätigen lassen.]
  • Wie schnell kann ich anfangen?
    Beim Einzelcoaching haben wir aktuell 4 Plätze – ein sofortiger Start ist möglich. Schreiben Sie uns, und wir melden uns schnell bei Ihnen zurück. Die Termine vereinbaren wir gemeinsam, so wie es für Sie passt.
  • Gibt es auch Angebote in der Gruppe?
    Ja. Neben dem Einzelcoaching bieten wir Gruppenformate an – mit bis zu 15 Personen. In der Gruppe lernen, üben und unterstützen Sie sich gegenseitig. Die Gruppen sind klein und persönlich.
  • Wie lange dauert die Begleitung?
    [WIRD NACHGEREICHT: typische Dauer/Umfang der Angebote – bitte vom Auftraggeber bestätigen lassen.] Wie lange Ihre Begleitung dauert, besprechen wir gemeinsam und richten uns nach Ihrer Situation. Bei der ganzheitlichen Betreuung nach §16k SGB II legt das Jobcenter den Rahmen fest.
  • Wie oft treffen wir uns und wie lange dauert ein Termin?
    Das richtet sich nach Ihrem Angebot und Ihrer Situation. Beim Einzelcoaching dauert ein Termin in der Regel etwa 60 bis 90 Minuten. Die Taktung – also wie oft wir uns sehen – legen wir gemeinsam fest, so dass sie zu Ihrem Alltag passt. [WIRD NACHGEREICHT: typische Taktung und Gesamtdauer der Angebote – bitte vom Auftraggeber bestätigen lassen.]
  • Wie läuft das Coaching Schritt für Schritt ab?
    Zuerst lernen wir uns im Erstgespräch kennen und klären Ihre Situation. Dann bestimmen wir Ihren Standort, arbeiten Ihre Stärken heraus und setzen gemeinsam realistische Ziele. In der aktiven Phase erstellen Sie Bewerbungen und bereiten Gespräche vor – wir begleiten Sie dabei. Zum Schluss unterstützen wir Sie bis zur Einstellung. Sie gehen jeden Schritt in Ihrem Tempo.

Sprachen & Beratung

  • Muss ich gut Deutsch sprechen?
    Nein. Wir beraten auf Deutsch, Türkisch und Arabisch. Sie können die Sprache wählen, in der Sie sich am wohlsten fühlen.
  • Ich bin schon lange arbeitslos. Kann FIDES mir trotzdem helfen?
    Ja, gerade dann. Wir haben Erfahrung mit Menschen, die schon länger ohne Job sind. Wir fangen dort an, wo Sie gerade stehen – ohne Druck und ohne Vorwürfe. Gemeinsam schauen wir, was der nächste sinnvolle Schritt für Sie ist.
  • Ich habe Angst vor dem Vorstellungsgespräch. Kann FIDES helfen?
    Ja, das ist einer unserer Schwerpunkte. Wir üben das Vorstellungsgespräch gemeinsam mit Ihnen – in einer sicheren Umgebung, ohne Bewertungsdruck. Sie bekommen ehrliches Feedback und konkrete Tipps, damit Sie selbstbewusst in Ihr Gespräch gehen.
  • Kann FIDES mir beim Ausfüllen von Anträgen helfen?
    Ja. Wir helfen Ihnen bei Behörden-Angelegenheiten – zum Beispiel beim Ausfüllen von Anträgen, beim Verstehen von Bescheiden und beim Kontakt mit dem Jobcenter. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch persönlich.

Vor Ort in Neukölln

  • Ich wohne nicht in Neukölln. Kann ich trotzdem kommen?
    Ja. FIDES begleitet Menschen aus ganz Berlin – zum Beispiel aus Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Treptow-Köpenick. Und wenn Sie nicht so leicht zu uns kommen können, kommen wir auch zu Ihnen (aufsuchende Begleitung) oder wir treffen uns online.
  • Kann ich auch online teilnehmen?
    Ja. Wir bieten unsere Leistungen vor Ort, online und hybrid an. Wenn Sie lieber von zu Hause aus teilnehmen, ist das kein Problem.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Kein Problem – fragen Sie uns einfach. Wir antworten Ihnen gern, auch auf Türkisch oder Arabisch.