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Beratung mit Blick auf die gesamte Lebenssituation

Leistung

Ganzheitliche Betreuung (§16k SGB II)

Wenn das Leben gerade viel ist, schauen wir mit Ihnen auf das Ganze – nicht nur auf das Thema Arbeit. Schritt für Schritt zurück zu Stabilität und neuer Perspektive.

Kontakt aufnehmen

Unverbindliches Erstgespräch – auf Deutsch, Türkisch oder Arabisch.

Ziel der Begleitung

Die ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II ist ein Förderinstrument des Jobcenters für Menschen im Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsbezug, die aufgrund vielfältiger Lebensumstände Unterstützung brauchen. Wir begleiten Sie in Ihrer gesamten Lebenssituation, damit Sie wieder Boden unter den Füßen bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit Schritt für Schritt aufbauen.

Offene Hand und kleine Pflanze – Sinnbild ganzheitlicher Begleitung

Das erwartet Sie

Das erwartet Sie

  • Situation stabilisieren

    Wir klären, was gerade besonders drückt – Wohnen, Gesundheit, Familie, Behörden – und schaffen Entlastung.

  • Tagesstruktur aufbauen

    Wir entwickeln tragfähige Alltagsroutinen in kleinen, machbaren Schritten.

  • Aufsuchende Begleitung

    Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen – nach Hause oder an einen Ort in Ihrer Umgebung.

  • Berufliche Perspektive

    Sobald Stabilität erreicht ist, gehen wir erste Schritte Richtung Arbeit oder Ausbildung.

So läuft es ab

So läuft es ab

  1. Zugang über das Jobcenter

    Den Zugang regelt Ihr Jobcenter – durch Zuweisung oder einen Gutschein. Die Teilnahme ist freiwillig.

  2. Kennenlernen & Analyse

    Im Erstgespräch bauen wir Vertrauen auf und erarbeiten gemeinsam ein Bild Ihrer Lebenssituation.

  3. Begleiten & weiterführen

    In regelmäßigen Treffen stabilisieren wir Schritt für Schritt – bis hin zur beruflichen Orientierung.

Stilles Detail – ausgewogene Lebensbereiche im Fensterlicht
Monate Richtwert – Rahmen legt das Jobcenter fest
bis ~9Monate Richtwert – Rahmen legt das Jobcenter fest
Teilnahme – keine Sanktionen bei Ablehnung
freiwilligTeilnahme – keine Sanktionen bei Ablehnung
Sprachen: Deutsch, Türkisch, Arabisch
3Sprachen: Deutsch, Türkisch, Arabisch
Stundenumfang nach Abstimmung mit dem Jobcenter
[WIRD NACHGEREICHT: Stunden]Stundenumfang nach Abstimmung mit dem Jobcenter

Förderung & Kosten

Müssen Sie das selbst bezahlen? Meistens nicht.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Begleitung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, §45 SGB III) oder über die ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II gefördert werden. Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet Ihre zuständige Stelle.

  • §16k SGB II
  • AVGS · §45 SGB III

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Wie komme ich in die ganzheitliche Betreuung nach §16k?
    Den Zugang regelt Ihr Jobcenter. Sprechen Sie Ihre Integrationsfachkraft an. Bei Eignung kann das Jobcenter Sie zu uns zuweisen oder einen Gutschein ausstellen. Anders als beim AVGS können Sie hier nicht selbst einen Antrag stellen – die Initiative liegt beim Jobcenter.
  • Ist die ganzheitliche Betreuung freiwillig?
    Ja. Die Teilnahme an der ganzheitlichen Betreuung nach §16k SGB II ist freiwillig. Es gibt keine Sanktionen, wenn Sie ablehnen oder die Betreuung beenden. Das Angebot ist als vertrauensvolle Begleitung gedacht – in Ihrem Tempo.
  • Wie lange läuft die ganzheitliche Betreuung nach §16k?
    Die ganzheitliche Betreuung ist auf eine längere, flexible Begleitung angelegt – als Richtwert in der Regel bis zu etwa neun Monate, bei jungen Menschen in oder nach einer Ausbildung auch länger. Den verbindlichen Rahmen legt Ihr Jobcenter fest. Die Treffen können vor Ort, online oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.

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Lassen Sie uns sprechen

Schreiben Sie uns einfach – wir melden uns schnell bei Ihnen zurück. Das erste Gespräch ist unverbindlich.

Unverbindliches Erstgespräch – auf Deutsch, Türkisch oder Arabisch.

Beratung auf Deutsch, Türkisch und Arabisch