
Leistung
Ganzheitliche Betreuung (§16k SGB II)
Wenn das Leben gerade viel ist, schauen wir mit Ihnen auf das Ganze – nicht nur auf das Thema Arbeit. Schritt für Schritt zurück zu Stabilität und neuer Perspektive.
Unverbindliches Erstgespräch – auf Deutsch, Türkisch oder Arabisch.
Ziel der Begleitung
Die ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II ist ein Förderinstrument des Jobcenters für Menschen im Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsbezug, die aufgrund vielfältiger Lebensumstände Unterstützung brauchen. Wir begleiten Sie in Ihrer gesamten Lebenssituation, damit Sie wieder Boden unter den Füßen bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit Schritt für Schritt aufbauen.

Das erwartet Sie
Das erwartet Sie
Situation stabilisieren
Wir klären, was gerade besonders drückt – Wohnen, Gesundheit, Familie, Behörden – und schaffen Entlastung.
Tagesstruktur aufbauen
Wir entwickeln tragfähige Alltagsroutinen in kleinen, machbaren Schritten.
Aufsuchende Begleitung
Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen – nach Hause oder an einen Ort in Ihrer Umgebung.
Berufliche Perspektive
Sobald Stabilität erreicht ist, gehen wir erste Schritte Richtung Arbeit oder Ausbildung.
So läuft es ab
So läuft es ab
Zugang über das Jobcenter
Den Zugang regelt Ihr Jobcenter – durch Zuweisung oder einen Gutschein. Die Teilnahme ist freiwillig.
Kennenlernen & Analyse
Im Erstgespräch bauen wir Vertrauen auf und erarbeiten gemeinsam ein Bild Ihrer Lebenssituation.
Begleiten & weiterführen
In regelmäßigen Treffen stabilisieren wir Schritt für Schritt – bis hin zur beruflichen Orientierung.

- Monate Richtwert – Rahmen legt das Jobcenter fest
- bis ~9Monate Richtwert – Rahmen legt das Jobcenter fest
- Teilnahme – keine Sanktionen bei Ablehnung
- freiwilligTeilnahme – keine Sanktionen bei Ablehnung
- Sprachen: Deutsch, Türkisch, Arabisch
- 3Sprachen: Deutsch, Türkisch, Arabisch
- Stundenumfang nach Abstimmung mit dem Jobcenter
- [WIRD NACHGEREICHT: Stunden]Stundenumfang nach Abstimmung mit dem Jobcenter
Förderung & Kosten
Müssen Sie das selbst bezahlen? Meistens nicht.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Begleitung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, §45 SGB III) oder über die ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II gefördert werden. Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet Ihre zuständige Stelle.
- §16k SGB II
- AVGS · §45 SGB III
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Wie komme ich in die ganzheitliche Betreuung nach §16k?
Den Zugang regelt Ihr Jobcenter. Sprechen Sie Ihre Integrationsfachkraft an. Bei Eignung kann das Jobcenter Sie zu uns zuweisen oder einen Gutschein ausstellen. Anders als beim AVGS können Sie hier nicht selbst einen Antrag stellen – die Initiative liegt beim Jobcenter.Ist die ganzheitliche Betreuung freiwillig?
Ja. Die Teilnahme an der ganzheitlichen Betreuung nach §16k SGB II ist freiwillig. Es gibt keine Sanktionen, wenn Sie ablehnen oder die Betreuung beenden. Das Angebot ist als vertrauensvolle Begleitung gedacht – in Ihrem Tempo.Wie lange läuft die ganzheitliche Betreuung nach §16k?
Die ganzheitliche Betreuung ist auf eine längere, flexible Begleitung angelegt – als Richtwert in der Regel bis zu etwa neun Monate, bei jungen Menschen in oder nach einer Ausbildung auch länger. Den verbindlichen Rahmen legt Ihr Jobcenter fest. Die Treffen können vor Ort, online oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Lassen Sie uns sprechen
Schreiben Sie uns einfach – wir melden uns schnell bei Ihnen zurück. Das erste Gespräch ist unverbindlich.
Unverbindliches Erstgespräch – auf Deutsch, Türkisch oder Arabisch.
Beratung auf Deutsch, Türkisch und Arabisch