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Mutter auf dem Weg zurück in den Beruf

Für Frauen & Mütter

Ihr Weg in Arbeit – wir gehen ihn mit Ihnen, in Ihrem Tempo

  • Deutsch
  • Türkçe
  • العربية

Sie wissen, was Sie können. Wir begleiten Sie dabei, Ihren nächsten Schritt ins Arbeitsleben zu gehen – ob nach einer Familienzeit, als Alleinerziehende oder beim Ankommen in einem neuen Land. Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt, mit Ihren Stärken und Ihrer Geschichte.

Für welche Situationen

Für Ihre Lebenssituation – ganz konkret

Jede Lebenslage ist anders. Darum schauen wir gemeinsam, was zu Ihnen passt. Diese Wege kennen wir besonders gut:

  • Alleinerziehend

    Sie stemmen Familie und Alltag allein – und möchten beruflich vorankommen. Wir gestalten Ihre Begleitung so, dass sie zu Ihrem Tag passt, und nehmen Ihre Verantwortung ernst.

  • Wiedereinstieg nach der Familienzeit

    Nach einer Zeit für die Familie zurück in den Beruf? Ihre Erfahrungen aus dieser Zeit sind wertvoll. Wir helfen Ihnen, sie sichtbar zu machen und selbstbewusst neu zu starten.

  • Mütter mit kleinen Kindern

    Mit kleinen Kindern ist die größte Frage oft: Wie passt das alles zusammen? Wir planen unsere Angebote so, dass auch Mütter mit kleinen Kindern teilnehmen können – sprechen Sie uns an.

  • Frauen mit Migrationsgeschichte

    Sie bringen Sprachen, Erfahrungen und Stärken aus mehreren Welten mit. Wir helfen Ihnen, im deutschen Arbeitsmarkt anzukommen – auf Wunsch auf Türkisch oder Arabisch.

Damit Sie teilnehmen können

Kinderbetreuung bei FIDES

Für viele Mütter ist die größte Hürde nicht die Motivation, sondern die Frage: Wer betreut mein Kind, während ich teilnehme? Wir planen unsere Angebote so, dass sie auch für Eltern mit kleinen Kindern zugänglich sind. Sprechen Sie uns an – wir suchen gemeinsam nach einer Lösung, die zu Ihnen passt.

Hinweis: Ob das Jobcenter Betreuungskosten übernimmt, um Ihre Teilnahme zu ermöglichen, entscheidet Ihr Jobcenter individuell. Gern erklären wir Ihnen, wie Sie das dort ansprechen.

Flexibel teilnehmen

Teilnahme in Teilzeit

Unsere Angebote richten sich auch an Personen mit eingeschränkter zeitlicher Verfügbarkeit – etwa Alleinerziehende oder Menschen mit Pflegeverantwortung. Wir achten darauf, dass die Teilnahme mit Familie und Alltag vereinbar bleibt. Die genaue Taktung besprechen wir gemeinsam.

Wie es gefördert wird

So kann Ihre Begleitung gefördert werden

Es gibt zwei Wege, über die eine Begleitung bei FIDES gefördert werden kann. Welcher für Sie in Frage kommt, klären wir gemeinsam – und Ihre zuständige Stelle entscheidet darüber individuell.

  • §45 SGB III

    AVGS nach §45 SGB III

    Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters kann zum Beispiel Coaching und Bewerbungstraining fördern. Ob ein AVGS möglich ist, entscheidet Ihre zuständige Stelle.

    Mehr zum AVGS & zur Förderung
  • §16k SGB II

    Ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II

    Wenn gerade vieles gleichzeitig viel ist, kann das Jobcenter eine ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II zuweisen – sie nimmt Ihre gesamte Lebenssituation in den Blick. Den Zugang regelt das Jobcenter.

    Mehr zur ganzheitlichen Betreuung

Häufige Fragen für Frauen & Mütter

  • Ich habe kleine Kinder. Kann ich trotzdem teilnehmen?
    Wir planen unsere Angebote so, dass auch Mütter mit kleinen Kindern teilnehmen können. Sprechen Sie uns einfach an – wir suchen gemeinsam nach einer Lösung, die zu Ihrem Alltag passt. Ob das Jobcenter Betreuungskosten übernimmt, entscheidet Ihr Jobcenter individuell.
  • Ist die Teilnahme auch in Teilzeit möglich?
    Ja, darauf achten wir besonders. Unsere Angebote richten sich auch an Frauen mit eingeschränkter zeitlicher Verfügbarkeit – etwa Alleinerziehende oder Mütter mit Pflegeverantwortung. Die genaue Taktung besprechen wir gemeinsam.
  • Ich spreche noch nicht so gut Deutsch. Geht das trotzdem?
    Ja. Wir beraten auf Deutsch, Türkisch und Arabisch. Sie wählen die Sprache, in der Sie sich am wohlsten fühlen.
  • Was kostet mich das?
    Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann Ihre Begleitung über einen AVGS nach §45 SGB III oder über §16k SGB II gefördert werden – für Sie entstehen dann keine eigenen Kosten. Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet Ihre zuständige Stelle individuell. Was für Sie in Frage kommt, klären wir in einem persönlichen Erstgespräch.

Alle häufigen Fragen ansehen

Machen Sie den ersten Schritt

Schreiben Sie uns – ganz unverbindlich. Wir hören zu und schauen gemeinsam, was für Sie möglich ist.

Beratung auf Deutsch, Türkisch und Arabisch